Herzlich Willkommen beim Ehrenamtsservice der Samtgemeinde Freren!


Wer anpackt, verdient Unterstützung!



Der Ehrenamtsservice der Samtgemeinde Freren ist Anlaufstelle für alle Belange rund um das Ehrenamt.

 

Die wesentliche Aufgabe dient der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dazu gehört die Beratung für Bürgerinnen und Bürger, die an einem Ehrenamt interessiert sind, als auch der Kontakt zu Organisationen und Einrichtungen, die Ehrenamtliche einbinden wollen. Der Ehrenamtsservice will durch Gespräche, Projekte und Veranstaltungen Engagierte und Einrichtungen verbinden.

 

Sprechen Sie mich an

… auf der Suche nach geeigneten Fortbildungen

… bei der Umsetzung neuer Projektideen

… bei Interesse an Netzwerkarbeit

… wenn Sie überlegen, ob ihr Verein auch für die Zukunft gut aufgestellt ist

… und vieles mehr


Mechthild Kümling

Ehrenamtskoordinatorin

Kontakt

 Ehrenamtsservice der 

 Samtgemeinde Freren

 Mechthild Kümling

 Markt 1

 49832 Freren

 Tel.: 05902/ 950 444

 E-Mail: ehrenamt@freren.de


Die letzten News

Repaircafè und Nähwerkstatt

Die Nähwerkstatt und das Repaircafé sind jeden letzten Dienstag im Monat geöffnet.

Ort: SKF Marktplatz, im Bereich des Cafés, von 14.30 bis17 Uhr

Gemeinsame Reparatur von Geräten und Gegenständen, die eigenständig getragen werden können. Erstellung, Reparatur und Änderung von Kleidungsstücken bzw Artikeln aus Textil.

Stoffe, Nähmaterial und Nähmaschinen stehen kostenlos zur Verfügung.

20. Mär. 2025 um 10:40 Uhr

"Fit für Ehrenamt"

Fortbildungsreihe Ehrenamtsservice Landkreis Emsland

1. Halbjahr 2025

21. Feb. 2025 um 10:28 Uhr


Die nächsten Veranstaltungen

5
MAI

Ehrenamtsstammtisch

Pastor-Dall-Haus Thuine, ab 19:00 Uhr

Austausch und Informationen in gemütlicher Atmosphäre,

Kurzreferat zum Thema: Haftpflichtversicherung im Verein und für Ehrenamtliche (Miriam Kretschmer und Elisabeth Pott von der Kanzlei Kopp und Partner, Lingen)

26
JUN

Gilt die e-Rechnungspflicht auch für Vereine?

Freren, Rathaus, ab 19:00 Uhr

Ab dem 01.01.2025 gilt grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, wenn Lieferanten die Rechnungsschreibung auf digital ändern möchten.

Ab dem 01.01.2027 ist es für alle Unternehmer verpflichtend, E-Rechnungen zu schreiben.

Vereine können sowohl eine nichtunternehmerische als auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Soweit der Verein unternehmerisch tätig ist (z.B. Sportvereine mit der Bandenwerbung, Schützenvereine mit der Verpachtung von Festen und Räumlichkeiten u.a.). sind die allgemeinen Regelungen für die verpflichtende E Rechnung anzuwenden. Das bedeutet: Der Verein muss dann E Rechnungen empfangen können. Darüber hinaus muss der Verein selbst E-Rechnungen ausstellen ab dem 01.01.2027. Gibt es Befreiungsvorschriften?

Für die meisten Vereine führt jedoch die Kleinunternehmerregelung zu einer Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen. Sie greift, wenn der Verein im letzten Jahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz (wirtschaftliche Tätigkeiten) gemacht hat und im laufenden nicht mehr als 100.000 € (neue Obergrenzen seit dem 1.01.2025).

Aber auch Kleinunternehmer müssen ab 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können. Betroffen sein können somit der Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung oder der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Ein Verein ist jedoch erst ab dem 1.1.2027 verpflichtet, selber Rechnungen zu schreiben und diese langfristig zu speichern.

Was ist derzeit zu tun? Für die E-Rechnungen benötigt man zunächst erst einmal eine E-Mail-Adresse. Diese dort empfangenen Rechnungsdateien müssen dauerhaft gespeichert werden, um die Aufbewahrungsfristen einzuhalten.